17. SPRACHEN UND KULTUREN DES CHRISTLICHEN ORIENTS

Zwischenprüfung

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus zwei Sprachen des christlichen Orients ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.

B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind je zwei Scheine zu Lektüreübungen in den nach A.1. gewählten Sprachen sowie zwei qualifizierte Scheine zur Einführung in die Religionen des Christlichen Orients (I und II) und zwei qualifizierte Scheine zur Orientalischen Kirchengeschichte nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind zwei Scheine zu Lektüreübungen in der nach A.2. gewählten Sprache nachzuweisen.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients besteht aus:
a) einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines arabischen Textes nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse),
b) einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes aus der zweiten gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).
2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients besteht aus einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes in der nach A.2. gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind nachzuweisen im Hauptfach:

Im Nebenfach sind nachzuweisen: B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums im Fach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Hauptfach sind vier benotete Seminarscheine aus mindestens drei verschiedenen Hauptsachgebieten nachzuweisen. Ferner ist ein benoteter Nachweis über die erfolgreiche Beschäftigung mit einer dritten christlichen-orientalischen Sprache vozulegen.
Als Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Nebenfach müssen neben dem erfolgreichen Besuch von drei zweistündigen Interpretationsübungen zwei benotete Seminarscheine nachgewiesen werden.
Das Fach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients umfaßt für Hauptfachstudierende im Grund- und Hauptstudium jeweils 32 SWS, für Nebenfachstudierende im Grund- und Hauptstudium jeweils 16 SWS.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Themen zur Auswahl gestellt, die beim ersten Hauptfach in keiner engen Berührung zum Thema der Magisterarbeit stehen dürfen. In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) werden im Hauptfach (abgesehen von Überblickswissen) zwei Schwerpunkte aus zwei verschiedenen Hauptsachgebieten geprüft, die sich nicht mit dem Sachgebiet überschneiden dürfen, aus dem die schriftliche Hausarbeit angefertigt wurde. Im Nebenfach wird außer Überblickswissen aus einem Hauptsachgebiet geprüft.


18. UR- UND FRÜHGESCHICHTE

Zwischenprüfung

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
(1) Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte sollen die Studierenden nachweisen:
1. Grundkenntnisse der Methoden und Theorien der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft und der Archäologie des Mittelalters (Grundbegriffe, Theoriekonzepte, Ausgrabungswesen, Methoden der Klassifikation sowie der relativen und absoluten Chronologie, archäologische Interpretation, Forschungsgeschichte).
2. Grundkenntnisse auf folgenden Gebieten:

(2) Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte sollen die Studierenden nachweisen:
1. Grundkenntnisse der Methoden und Theorien der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft und der Archäologie des Mittelalters (Grundbegriffe, Theoriekonzepte, Ausgrabungswesen, Methoden der Klassifikation sowie der relativen und absoluten Chronologie, archäologische Interpretation, Forschungsgeschichte).
2. Wahlweise Grundkenntnisse auf zwei von den drei folgenden Gebieten: B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung ist das Absolvieren des Grundstudiums der Ur- und Frühgeschichte. Die Zwischenprüfung wird in der Regel am Ende des 4. Fachsemesters abgelegt.
2. Im Hauptfach werden Studienleistungen von mindestens 35 SWS gefordert; die Mitarbeit in einem Proseminar und in je einem Seminar zur Älteren Urgeschichte, zur Jüngeren Urgeschichte und Frühgeschichte sowie zur Archäologie des Mittelalters ist durch Leistungsnachweise zu belegen, ebenso die Teilnahme an einem archäo-naturwissenschaftlichen Praktikum, am Praktikum "Steinartefakt-Morphologie" und an einem Praktikum aus dem Bereich der Jüngeren Urgeschichte und Frühgeschichte oder der Archäologie des Mittelalters. Die Teilnahme an einer Lehrgrabung von mindestens 10 Arbeitstagen sowie mindestens 30 Arbeitstage sonstige Grabungspraxis sind ebenfalls nachzuweisen. Außerdem muß der Kandidat an einer mehrtägigen Exkursion teilgenommen haben. Über die Mindestanforderungen hinaus wird empfohlen, an zwei weiteren Grund- oder Einführungsvorlesungen teilzunehmen, wodurch sich die Zahl der SWS auf 39 erhöht.
3. Im Nebenfach sind Studienleistungen von mindestens 18 SWS erforderlich; die Mitarbeit in einem Proseminar, einem Seminar und einem Praktikum ist durch Leistungsnachweise zu belegen. 15 Arbeitstage Grabungspraxis sind nachzuweisen. Außerdem muß der Kandidat an einer mehrtägigen Exkursion teilgenommen haben. Über die Mindestanforderungen hinaus wird empfohlen, an einer weiteren Grund- oder Einführungsvorlesung teilzunehmen, wodurch sich die Zahl der SWS auf 20 erhöht.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung in Ur- und Frühgeschichte ist eine mündliche Prüfung von insgesamt etwa 60 Minuten im Hauptfach bzw. insgesamt etwa 30 Minuten im Nebenfach.
2. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Ur-. und Frühgeschichte ist vor drei Dozenten des Faches in drei Abschnitten von je etwa 20 Minuten abzulegen. Geprüft wird auf den Gebieten Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters. Jedes dieser Prüfungsgebiete bezieht die unter A (1) 1. genannten methodischen und theoretischen Grundkenntnisse mit ein.
3. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte ist vor zwei Dozenten des Faches in zwei Abschnitten von je etwa 15 Minuten abzulegen. Geprüft wird wahlweise auf zwei der drei folgenden Gebiete: Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters. Die gewählten Prüfungsgebiete beziehen jeweils die unter A (2)1. genannten methodischen und theoretischen Grundkenntnisse mit ein.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte kann in den Studienrichtungen Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters abgelegt werden. Die jeweilige Studienrichtung wird im Magisterzeugnis angegeben. Die Kandidaten haben dafür allgemeine und spezielle Kenntnisse in den jeweiligen Gebieten des Faches nachzuweisen. Dazu gehören eine mindestens ausreichende Kenntnis der einschlägigen Sachgüter und Denkmäler und die Fähigkeit zu ihrer Einordnung in den geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang sowie die Beherrschung der theoretischen und methodischen Grundlagen der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft.
Für die Studienrichtung Ältere Urgeschichte und Quartärökologie treten fachspezifische naturwissenschaftliche Kenntnisse auf mindestens einem der folgenden Gebiete hinzu: Quartärstratigraphie, Quartärgeologie, Geomorphologie, Archäometrie, Pollenanalyse, Archäobotanik, Archäozoologie oder einer anderen mit der Archäologie befaßten Naturwissenschaft nach Absprache mit dem Prüfer.
Für die Studienrichtung Archäologie des Mittelalters treten Grundkenntnisse aus mindestens einer der folgenden historischen Nachbardisziplinen hinzu: Mittelalterliche Geschichte und frühe Neuere Geschichte, Geschichtliche Landeskunde, Historische Hilfswissenschaften, Numismatik, Mittelalterliche und Frühneuzeitliche Bau- und Kunstgeschichte, Mittelalterliche Kirchengeschichte. Außerdem wird die Fähigkeit geprüft, die archäologischen Quellen in den durch nicht-archäologische Überlieferung geprägten historischen Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Die Magisterprüfung im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte kann mit den Schwerpunkten Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters abgelegt werden. Im gewählten Schwerpunkte haben die Kandidaten Kenntnisse der Methoden und Theorien der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft, der einschlägigen Sachgüter und Denkmäler sowie die Fähigkeit zu ihrer Einordnung in den geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.

B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist das Bestehen der Zwischenprüfung im Fach Ur- und Frühgeschichte.
2. Eine mindestens ausreichende Kenntnis von zwei Fremdsprachen ist erforderlich. Für die Studienrichtung Archäologie des Mittelalters ist der Nachweis von Lateinkenntnissen notwendig. In Abhängigkeit vom Gegenstand der Magisterarbeit können Lateinkenntnisse gefordert werden. Über die Notwendigkeit von Lateinkenntnissen entscheidet in Zweifelsfällen die 'Gemeinsame Kommission Ur- und Frühgeschichte' (º 26 UG) durch mehrheitlichen Beschluß auf der Basis eines Antrages des betroffenen Studenten oder des Betreuers der Magisterarbeit. Die Sprachnachweise sind vor der Zulassung zur Magisterprüfung zu erbringen.
3. Das Grund- und Hauptstudium umfaßt für Hauptfachstudierende mindestens 65 SWS und für Nebenfachstudierende mindestens 33 SWS.

Das Hauptstudium von mindestens 30 SWS für Hauptfachstudierende bzw. mindestens 15 SWS für Nebenfachstudierende wird in den Studienrichtungen Ältere Urgeschichte und Quartärökologie oder Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters durchgeführt. Hauptfachkandidaten der Studienrichtung Ältere Urgeschichte und Quartärökologie müssen die erfolgreiche Mitarbeit in drei einschlägigen Seminaren, darunter mindestens ein Oberseminar, und in drei Praktika nachweisen. Hauptfachkandidaten der Studienrichtung Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters müssen mit Erfolg an drei einschlägigen Seminaren, darunter mindestens zwei Oberseminaren, einem Praktikum und einem Magistrandenkolloquium der betreffenden Studienrichtung teilgenommen haben.
In allen Studienrichtungen sind mindestens 10 Exkursionstage und 30 Arbeitstage Grabungspraxis zu belegen. Über die Mindestanforderungen hinaus wird Hauptfachstudenten aller Studienrichtungen empfohlen, in einem weiteren Seminar oder Oberseminar einen Leistungsnachweis zu erbringen. Damit erhöht sich die empfohlene Zahl der SWS auf 32.
Nebenfachkandidaten müssen die erfolgreiche Mitarbeit in einem Seminar und einem Oberseminar der gewählten Studienrichtung nachweisen sowie die Teilnahme an einer mehrtägigen Exkursion. Die zu belegende Grabungspraxis beläuft sich bei Nebenfachkandidaten auf 15 Arbeitstage.
Grabungspraktika müssen vorrangig auf ur- und frühgeschichtlichen oder mittelalterarchäologischen Grabungen erbracht werden, die der jeweiligen Studienrichtung zuzurechnen sind. Hauptfachstudierende können bis zu einem Drittel, Nebenfachstudierende bis zur Hälfte der für sie maßgebenden Ausgrabungszeit auch auf Ausgrabungen erbringen, die von anderen archäologischen Fächern veranstaltet werden.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Der Prüfer legt im Benehmen mit dem Kandidaten für die schriftliche Klausur drei Schwerpunktgebiete aus dem Gesamtbereich der jeweiligen Studienrichtung fest. Keines dieser Schwerpunktgebiete darf sich mit dem Bereich überschneiden, der durch die Magisterarbeit abgedeckt ist. Die nicht für die Klausur gewählten Schwerpunktgebiete können bei der mündlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ansonsten gelten auch für die mündliche Prüfung die Regelungen dieser Prüfungsordnung (º 26).


19. VERGLEICHENDE SPRACHWISSENSCHAFT

Zwischenprüfung

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Vergleichende Sprachwissenschaft soll der Studierende nachweisen:

B. Voraussetzungen
Bis zur Zwischenprüfung im Hauptfach sind an Proseminaren, Vorlesungen und sprachlichen Übungen mindestens 16 Semesterwochenstunden nachzuweisen. Es sind sechs benotete Scheine vorzulegen, dabei mindestens einer aus jedem der drei Fachgebiete.
Im Nebenfach sind bis zur Zwischenprüfung an Proseminaren, Vorlesungen und sprachlichen Übungen mindestens 12 Semesterwochenstunden nachzuweisen. Es sind vier benotete Scheine vorzulegen, dabei mindestens einer aus jedem der drei Fachgebiete.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach gilt als bestanden, wenn die vorgelegten Scheine jeweils mindestens mit "gut" (2,0) benotet sind. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sieht die Durchführung der Prüfung wie folgt aus:

2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach gilt als bestanden, wenn die vorgelegten Scheine jeweils mit "gut" (2,0) benotet sind. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt ein Prüfungsgespräch (30 Minuten):
Darin muß der Student einen Überblick über zwei der drei Fachgebiete (A.1.) und vertiefte Kenntnisse auf einem nicht zu eng begrenzten Spezialgebiet, das vorher mit dem Prüfer zu vereinbaren ist, nachweisen.

Magisterprüfung

A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Prüfung im Haupt- und Nebenfach erstreckt sich auf die folgenden Fachgebiete:

In der Magisterprüfung im Hauptfach Vergleichende Sprachwissenschaft hat der Kandidat nachzuweisen, daß er die Sachverhalte als Problem der Vergleichenden Sprachwissenschaft erfassen, selbständig bearbeiten und übersichtlich darstellen kann. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, sprachliche Äußerungen (Texte) zu den Grammatiken der betreffenden Sprachen in Beziehung zu setzen und sie in einem theoretischen, historischen und sozialen Bezugsrahmen angemessen einzuordnen. In der Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen: In der Magisterprüfung im Nebenfach Vergleichende Sprachwissenschaft hat der Kandidat nachzuweisen, daß er sprachliche Sachverhalte mit den Mitteln der Vergleichenden Sprachwissenschaft bewältigen kann. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, sprachliche Äußerungen (Texte) unter Gesichtspunkten der Vergleichenden Sprachwissenschaft zu behandeln. In der Prüfung hat der Kandidat nachzuweisen: B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach ist der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung.
Für alle angebotenen Richtungen ist das Latinum Voraussetzung, für Richtung 1 (=historisch-vergleichende Sprachwissenschaft) auch das Graecum. Für Studenten, die sich auf das ethnolinguistische Fachgebiet spezialisiert haben, ist der Nachweis der intensiven Beschäftigung mit außerindogermanischen Sprachen oder Sprachgruppen erforderlich (zu belegen durch zwei benotete Scheine). Der Erwerb von Spanischkenntnissen wird für Studenten der Ethnolinguistik dringend empfohlen.
Außerdem ist die ordnungsgemäße Durchführung des Hauptstudiums im Hauptfach durch die Vorlage von sowohl zwei benoteten Hauptseminarscheinen als auch zwei benoteten Scheinen aus entweder zwei Sprachübungen oder einer Sprachübung und einem Proseminar, im Nebenfach durch die Vorlage von einem benoteten Hauptseminarschein und einem benoteten Schein aus einer Sprachübung nachzuweisen. Für näheres siehe den Studienplan.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Grundstudiums im Hauptfach werden 24 Semesterwochenstunden als notwendig erachtet (Nebenfach: 18 SWS), von denen 16 SWS (Nebenfach: 10 SWS) durch benotete Scheine nachzuweisen sind. Für das Hauptstudium im Hauptfach werden ebenfalls 24 Semesterwochenstunden (Nebenfach: 12 SWS) angesetzt, von denen 8 SWS (Nebenfach: 4 SWS) durch benotete Scheine nachzuweisen sind.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur werden vom ersten Fachprüfer im Benehmen mit dem 2. Fachprüfer drei Themen zur Wahl gestellt, und zwar für Hauptfächler aus zwei Fachgebieten, für Nebenfächler aus einem Fachgebiet. Dabei werden die vom Kandidaten angegebenen Schwerpunktgebiete berücksichtigt, im Hauptfach jedoch nicht der thematische Bereich der Magisterarbeit.
In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) werden vom Fachprüfer im Hauptfach zwei Fachgebiete, im Nebenfach ein Fachgebiet besonders berücksichtigt. Die weitere Spezifizierung innerhalb dieser Fachgebiete (zwei mit den Prüfern zu vereinbarende Schwerpunkte) darf nicht mit dem thematischen Bereich der Magisterarbeit zusammenfallen.


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