A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus zwei Sprachen des christlichen Orients ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients soll der Studierende nachweisen:
Die Fähigkeit, einen einfachen Text aus der gewählten Sprache, die nicht die Muttersprache sein darf, ins Deutsche zu übertragen und sprachlich sowie inhaltlich zu analysieren.
B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind je zwei Scheine zu Lektüreübungen in den nach A.1. gewählten Sprachen sowie zwei qualifizierte Scheine zur Einführung in die Religionen des Christlichen Orients (I und II) und zwei qualifizierte Scheine zur Orientalischen Kirchengeschichte nachzuweisen.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind zwei Scheine zu Lektüreübungen in der nach A.2. gewählten Sprache nachzuweisen.
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients besteht aus:
a) einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines arabischen Textes nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse),
b) einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes aus der zweiten gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).
2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients besteht aus einer vierstündigen Klausur (Übersetzung eines Textes in der nach A.2. gewählten Sprache nebst sprachlicher und inhaltlicher Analyse).
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Fach Sprachen und Kulturen des Christlichen Orients sind nachzuweisen im Hauptfach:
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Themen zur Auswahl gestellt, die beim ersten Hauptfach in keiner engen Berührung zum Thema der Magisterarbeit stehen dürfen. In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) werden im Hauptfach (abgesehen von Überblickswissen) zwei Schwerpunkte aus zwei verschiedenen Hauptsachgebieten geprüft, die sich nicht mit dem Sachgebiet überschneiden dürfen, aus dem die schriftliche Hausarbeit angefertigt wurde. Im Nebenfach wird außer Überblickswissen aus einem Hauptsachgebiet geprüft.
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
(1) Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte sollen die Studierenden nachweisen:
1. Grundkenntnisse der Methoden und Theorien der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft und der Archäologie des Mittelalters (Grundbegriffe, Theoriekonzepte, Ausgrabungswesen, Methoden der Klassifikation sowie der relativen und absoluten Chronologie, archäologische Interpretation, Forschungsgeschichte).
2. Grundkenntnisse auf folgenden Gebieten:
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung in Ur- und Frühgeschichte ist eine mündliche Prüfung von insgesamt etwa 60 Minuten im Hauptfach bzw. insgesamt etwa 30 Minuten im Nebenfach.
2. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Ur-. und Frühgeschichte ist vor drei Dozenten des Faches in drei Abschnitten von je etwa 20 Minuten abzulegen. Geprüft wird auf den Gebieten Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters. Jedes dieser Prüfungsgebiete bezieht die unter A (1) 1. genannten methodischen und theoretischen Grundkenntnisse mit ein.
3. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte ist vor zwei Dozenten des Faches in zwei Abschnitten von je etwa 15 Minuten abzulegen. Geprüft wird wahlweise auf zwei der drei folgenden Gebiete: Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters. Die gewählten Prüfungsgebiete beziehen jeweils die unter A (2)1. genannten methodischen und theoretischen Grundkenntnisse mit ein.
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung im Hauptfach Ur- und Frühgeschichte kann in den Studienrichtungen Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters abgelegt werden. Die jeweilige Studienrichtung wird im Magisterzeugnis angegeben. Die Kandidaten haben dafür allgemeine und spezielle Kenntnisse in den jeweiligen Gebieten des Faches nachzuweisen. Dazu gehören eine mindestens ausreichende Kenntnis der einschlägigen Sachgüter und Denkmäler und die Fähigkeit zu ihrer Einordnung in den geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang sowie die Beherrschung der theoretischen und methodischen Grundlagen der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft.
Für die Studienrichtung Ältere Urgeschichte und Quartärökologie treten fachspezifische naturwissenschaftliche Kenntnisse auf mindestens einem der folgenden Gebiete hinzu: Quartärstratigraphie, Quartärgeologie, Geomorphologie, Archäometrie, Pollenanalyse, Archäobotanik, Archäozoologie oder einer anderen mit der Archäologie befaßten Naturwissenschaft nach Absprache mit dem Prüfer.
Für die Studienrichtung Archäologie des Mittelalters treten Grundkenntnisse aus mindestens einer der folgenden historischen Nachbardisziplinen hinzu: Mittelalterliche Geschichte und frühe Neuere Geschichte, Geschichtliche Landeskunde, Historische Hilfswissenschaften, Numismatik, Mittelalterliche und Frühneuzeitliche Bau- und Kunstgeschichte, Mittelalterliche Kirchengeschichte. Außerdem wird die Fähigkeit geprüft, die archäologischen Quellen in den durch nicht-archäologische Überlieferung geprägten historischen Gesamtzusammenhang einzuordnen.
Die Magisterprüfung im Nebenfach Ur- und Frühgeschichte kann mit den Schwerpunkten Ältere Urgeschichte und Quartärökologie, Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters abgelegt werden. Im gewählten Schwerpunkte haben die Kandidaten Kenntnisse der Methoden und Theorien der Ur- und Frühgeschichtswissenschaft, der einschlägigen Sachgüter und Denkmäler sowie die Fähigkeit zu ihrer Einordnung in den geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang nachzuweisen.
B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist das Bestehen der Zwischenprüfung im Fach Ur- und Frühgeschichte.
2. Eine mindestens ausreichende Kenntnis von zwei Fremdsprachen ist erforderlich. Für die Studienrichtung Archäologie des Mittelalters ist der Nachweis von Lateinkenntnissen notwendig. In Abhängigkeit vom Gegenstand der Magisterarbeit können Lateinkenntnisse gefordert werden. Über die Notwendigkeit von Lateinkenntnissen entscheidet in Zweifelsfällen die 'Gemeinsame Kommission Ur- und Frühgeschichte' (º 26 UG) durch mehrheitlichen Beschluß auf der Basis eines Antrages des betroffenen Studenten oder des Betreuers der Magisterarbeit. Die Sprachnachweise sind vor der Zulassung zur Magisterprüfung zu erbringen.
3. Das Grund- und Hauptstudium umfaßt für Hauptfachstudierende mindestens 65 SWS und für Nebenfachstudierende mindestens 33 SWS.
Das Hauptstudium von mindestens 30 SWS für Hauptfachstudierende bzw. mindestens 15 SWS für Nebenfachstudierende wird in den Studienrichtungen Ältere Urgeschichte und Quartärökologie oder Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte oder Archäologie des Mittelalters durchgeführt. Hauptfachkandidaten der Studienrichtung Ältere Urgeschichte und Quartärökologie müssen die erfolgreiche Mitarbeit in drei einschlägigen Seminaren, darunter mindestens ein Oberseminar, und in drei Praktika nachweisen. Hauptfachkandidaten der Studienrichtung Jüngere Urgeschichte und Frühgeschichte sowie Archäologie des Mittelalters müssen mit Erfolg an drei einschlägigen Seminaren, darunter mindestens zwei Oberseminaren, einem Praktikum und einem Magistrandenkolloquium der betreffenden Studienrichtung teilgenommen haben.
In allen Studienrichtungen sind mindestens 10 Exkursionstage und 30 Arbeitstage Grabungspraxis zu belegen. Über die Mindestanforderungen hinaus wird Hauptfachstudenten aller Studienrichtungen empfohlen, in einem weiteren Seminar oder Oberseminar einen Leistungsnachweis zu erbringen. Damit erhöht sich die empfohlene Zahl der SWS auf 32.
Nebenfachkandidaten müssen die erfolgreiche Mitarbeit in einem Seminar und einem Oberseminar der gewählten Studienrichtung nachweisen sowie die Teilnahme an einer mehrtägigen Exkursion. Die zu belegende Grabungspraxis beläuft sich bei Nebenfachkandidaten auf 15 Arbeitstage.
Grabungspraktika müssen vorrangig auf ur- und frühgeschichtlichen oder mittelalterarchäologischen Grabungen erbracht werden, die der jeweiligen Studienrichtung zuzurechnen sind. Hauptfachstudierende können bis zu einem Drittel, Nebenfachstudierende bis zur Hälfte der für sie maßgebenden Ausgrabungszeit auch auf Ausgrabungen erbringen, die von anderen archäologischen Fächern veranstaltet werden.
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Der Prüfer legt im Benehmen mit dem Kandidaten für die schriftliche Klausur drei Schwerpunktgebiete aus dem Gesamtbereich der jeweiligen Studienrichtung fest. Keines dieser Schwerpunktgebiete darf sich mit dem Bereich überschneiden, der durch die Magisterarbeit abgedeckt ist. Die nicht für die Klausur gewählten Schwerpunktgebiete können bei der mündlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ansonsten gelten auch für die mündliche Prüfung die Regelungen dieser Prüfungsordnung (º 26).
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Vergleichende Sprachwissenschaft soll der Studierende nachweisen:
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach gilt als bestanden, wenn die vorgelegten Scheine jeweils mindestens mit "gut" (2,0) benotet sind. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, sieht die Durchführung der Prüfung wie folgt aus:
Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Prüfung im Haupt- und Nebenfach erstreckt sich auf die folgenden Fachgebiete:
C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur werden vom ersten Fachprüfer im Benehmen mit dem 2. Fachprüfer drei Themen zur Wahl gestellt, und zwar für Hauptfächler aus zwei Fachgebieten, für Nebenfächler aus einem Fachgebiet. Dabei werden die vom Kandidaten angegebenen Schwerpunktgebiete berücksichtigt, im Hauptfach jedoch nicht der thematische Bereich der Magisterarbeit.
In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) werden vom Fachprüfer im Hauptfach zwei Fachgebiete, im Nebenfach ein Fachgebiet besonders berücksichtigt. Die weitere Spezifizierung innerhalb dieser Fachgebiete (zwei mit den Prüfern zu vereinbarende Schwerpunkte) darf nicht mit dem thematischen Bereich der Magisterarbeit zusammenfallen.